Unbehandeltes Holz (z.B. Paletten), sowie behandeltes (lackiertes, gestrichenes, verleimtes) Holz (z.B. zerlegte Möbel) können über die SIDEC-Containerparks einer Verwertung zugeführt werden. Holz ist ein Wertstoff und gehört nicht zum Sperrmüll. Teerölgetränkte Hölzer aus dem Aussenbereich (z.B. Eisenbahnschwellen) gehören zum Sondermüll und können als solche in begrenzten Mengen über die Containerparksoder aber über spezialisierte Firmen entsorgt werden.