In gebundener Form stellt Asbest keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Allerdings werden beim Abbruch von Gebäuden oder bei der Demontage von Geräten lungengängige krebserregende Fasern in größeren Mengen freigesetzt. Demontieren Sie deshalb asbesthaltige Geräte auf keinen Fall selber. In den SIDEC-Recyclinghöfen müssen Asbestabfälle staubdicht verpackt angeliefert werden, da freigesetzte Asbestfasern ein erhebliches Risiko für Sie und für unser Personal darstellen. S. auch Nachtstromspeicheröfen und Wellasbestplatten. Informieren Sie sich bitte im Bedarfsfall bei der Abfallberatung des SIDEC über die speziellen Anlieferungsvorgaben.