Handfeuerlöscher aller Arten (Wasser-, Schaum, Pulver, Halon, Kohlendioxidlöscher) zur Bekämpfung von Kleinbränden gehören zum Sondermüll. In der Regel sind Feuerlöscher wiederverwendbar und können von spezialisierten Firmen erneut befüllt werden. Das in manchen Gaslöschern enthaltene Halon schädigt die Ozonschicht. Halonlöscher sind deshalb seit dem 01.01.1994 verboten.