Unbehandelte Hobelspäne, d.h. von rohem Holz das weder gestrichen, noch imprägniert ist, können der Kompostierung zugeführt werden. Hiervon ausgenommen sind Späne von behandeltem Holz, welche als Restmüll entsorgt werden müssen. Größere Mengen aus Sägereien müssen über spezialisierte Firmen entsorgt werden.